Vermögensübergabe
Ob Erbschaft oder Vermögensübergabe: Zur Absicherung aller Beteiligten ist es wichtig, sich mit den steuerlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen zu beschäftigen.
VermögensübergabeWird eine Vermögensübergabe rechtzeitig geplant, können erhebliche Steuereinsparungen erzielt werden. Wir beraten und betreuen Sie individuell und gehen dabei umfassend auf Ihre persönlichen Vorstellungen ein – sowohl als Übergeber, als auch als Übernehmer. Familien begleiten wir bei der Vermögensübergabe und beraten dabei den Vermögensübergeber bezüglich seiner wirtschaftlichen und rechtlichen Absicherung, zum Beispiel Wohnrecht, Leibrente, Nießbrauch etc. Wir helfen Ihnen bei der steuerlich optimalen Übertragung Ihres Vermögens – steuerlich optimal sowohl für den Übergeber, als auch den Übernehmer. Wir analysieren Ihre ganz persönliche Situation und zeigen Ihnen die besten Wege zur Vermögensübertragung.
Das können wir für Sie tun: - Beratung über eine steueroptimierte Vermögensaufteilung
- Erstellung der Erbschaftssteuererklärung
- Beratung bei Grundstückschenkungen
- Prüfung von Testamenten, Erbverträgen und Schenkungsversprechen auf steuer-rechtliche Auswirkungen
- Planung der privaten und betrieblichen Erbfolge
- Steuerkonzepte zur vorweggenommenen Erbfolge
ErbschaftenIm Falle einer Erbschaft bewerten wir Ihr ererbtes Vermögen und errechnen für Sie die zu zahlende Erbschaftssteuer – unter Berücksichtigung aller Freibeträge und Steuersätze. Sollte das Finanzamt anderer Auffassung sein und zum Beispiel den Erbwert anders einschätzen, vertreten wir Sie in einem eventuell nötigen Einspruchs- oder Finanzgerichtsverfahren.